INTERNATIONALE ÜBERFÜHRUNG

INTERNATIONALE ÜBERFÜHRUNG


Internationale Überführung von verstorbenen Personen

Mit unseren bisherigen Erfahrungen im Bestattungswesen, mit vielen Botschaften und Konsulaten sowie Versicherungsgesellschaften aus der EU und aus der ganzen Welt, sind wir spezialisiert für die internationale Überführung von verstorbenen Personen in speziellen Fahrzeigen und mit dem Flugzeug auf dem Gebiet der EU und in der ganzen Welt.

Unsere Zuwendung und Verpflichtung beginnt mit dem ersten Telefonanruf und wir stehen die ganze Zeit in Verbindung mit der Familie der verstorbenen Person und informieren sie über jeden einzelnen Schritt. Wir arbeiten mit Versicherungsunternehmen aus der EU und aus der ganzen Welt zusammen und wir haben eine große Erfahrung in der Organisation und dem Transport mit diesen Unternehmen.

Als Unterstützung in der schweren Zeit stehen wir der Familie der verstorbenen Person 24 Stunden am Tag zur Verfügung für alle Fragen und um Hilfe zu leisten.

In kürzest möglicher Zeit stellen wir wie folgt bereit:

– Einholung aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zulassungen

– Buchung von Flügen, Frachtbrief und Zollkontrollen

– Übernahme des Körpers aus der zuständigen Pathologie, dem Krankenhaus, dem Institut für Rechtsmedizin, der Wohnung, dem Haus, dem Altersheim und anderen Orten, an denen der Tod eingetreten ist

– Überführung des Körpers der verstorbenen Person mit speziellen modernen Leichenwagen

– Überführung des Körpers zum Flughafen

– Übernahme des Körpers auf dem Flughafen und Überführung zur Begräbnisstätte oder an einen anderen Ort in Absprache mit der Familie

– Überführung des Körpers mit dem Auto in ganz Europa

– Einbalsamierung und Konservierung des Körpers der verstorbenen Person mit Bescheinigungen der Institutionen

– Einäscherung und Überführung der Urne

– Ausstattung des Sarges (Blechsarg/Einlage, Filter, Schutz,…) entsprechend den Standards und gesetzlichen Vorschriften anderer Staaten und Fluggesellschaften

– Herrichten des Körpers entsprechend den Standards und gesetzlichen Vorschriften anderer Staaten

– Übersetzungen aller erforderlichen Unterlagen in 50 Sprachen seitens zugelassener Übersetzer auf Anfrage von Botschaften, Versicherungsunternehmen, Familien und anderer zuständiger Behörden (Polizei, Gesundheitsministerium, Standesämter, Gerichte und sonstige) des Landes, in welches der Körper der verstorbenen Person überführt wird

– Beglaubigung sämtlicher Unterlagen in Gerichten und Ministerien für Länder, in denen dies erforderlich ist

– transparente und allumfassende Organisation bis zur Beerdigung zum günstigen Preis

– Unterstützung und Beratung der Familie der verstorbenen Person, der wir 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen für alle Fragen und um Hilfe zu leisten

Kontakt 0-24
00385 91 51 31 948